Die Hufe eines Pferdes sind von entscheidender Bedeutung für seine Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Eine regelmäßige Hufbearbeitung und Barhufpflege ist daher unerlässlich, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Zu den wichtigsten Aspekten der Hufpflege gehört das regelmäßige Auskratzen der Hufe, um Schmutz, Steine und andere Fremdkörper zu entfernen. Dies hilft, Infektionen und Verletzungen vorzubeugen. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Hufe regelmäßig geschnitten werden, um ein gesundes Wachstum zu fördern und Fehlstellungen zu vermeiden.
Daher ist die richtige Hufbearbeitung durch einen Hufbearbeiter sehr wichtig. Dieser kann eventuelle Unregelmäßigkeiten oder Beschwerden erkennen und korrigieren, um die Hufe in einem optimalen Zustand zu halten. Zusätzlich zur äußeren Pflege ist auch die Ernährung des Pferdes entscheidend für die Hufgesundheit. Eine ausgewogene Ernährung mit ausreichend Nährstoffen wie zum Beispiel Biotin und Zink kann das Hufwachstum und die Hufqualität verbessern.
Insgesamt ist eine regelmäßige und sorgfältige Hufpflege unerlässlich, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines Pferdes zu erhalten. Durch Aufmerksamkeit und Pflege können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden, um das Wohlbefinden des Pferdes zu gewährleisten.
Qualifikationen
Durch meine Ausbildung zum Pferdeosteopathen, -physiotherapeut und Hufbearbeiter biete ich eine ganzheitliche Bearbeitung der Hufe an, die auf den ganzen Körper des Pferdes Rücksicht nimmt. (Neben der Barhufbearbeitung bringe ich auch Kunststoffbeschläge an. Zudem bin ich spezialisiert um Hufrehepatienten zu bearbeiten und Rehepolster für sie anzufertigen.)
Preise
Preise*: Shettys: 35 €, Ponys und Pferde: 45 €, Kaltblut: 80 €
Anfahrt**: ab 15 km +10 €, ab 30 km +20 €
Einsatzgebiet: Kiel und Umland
Die Bezahlung ist nach der Bearbeitung passend und in bar zu entrichten.
Kontakt
Zur Terminvereinbarung erreichen Sie mich unter der folgenden Rufnummer: 0151 420 360 45.
*Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer.
**Die Anfahrtskosten fallen zum Beispiel bei Gruppenterminen nur einmal an und können gerne geteilt werden.